CDU-Fraktion ging nach Schleswig, weil das Thema Akteneinsicht von grundsätzlicher Bedeutung ist / OVG sieht bei der Entscheidung keine „ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“

(13.04.2018) CDU-Pressesprecher Tade Peetz:
Die Zulassung des Berufungsverfahrens vor dem OVG Schleswig ist überhaupt kein Anlass für Landrätin Stephanie Ladwig, dies als Bestätigung ihrer Position zu bewerten. Das OVG sieht in den im Verfahren angesprochenen Themen Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung. Keinesfalls hat sich OVG Schleswig dazu geäußert, wie es die von der Landrätin vorgetragenen Gesichtspunkte inhaltlich bewertet. Zu "ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils" als Grundlage der Berufungszulassung (§ 124 VWGO) haben sie im Ergebnis ausdrücklich nicht geführt. Die stattdessen angeführte "grundsätzliche Bedeutung" hat die CDU-Kreistagsfraktion von Beginn an vertreten. Insoweit bleibt das weitere Verfahren abzuwarten.


Frau Ladwig hatte dem Kreistagsabgeordneten Klaus Blöcker Akteneinsicht geben wollen, als sei dies ein "normaler" Antrag auf Akteneinsicht. Dabei war von Anfang an klar ersichtlich, dass es dies zumindest nicht war. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nach dem Austausch der Schriftsätze und nach mündlicher Verhandlung zugunsten der CDU-Kreistagsfraktion entschieden. Inzwischen hat sich bestätigt, dass Klaus Blöcker in einem konkurrierenden Verhältnis zur CDU steht.
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