Bundesverfassungsgericht: Die Schuldenbremse gilt
Kreisvorsitzender Werner Kalinka MdL: „Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von sehr großer Bedeutung. Für den Bund, aber auch für Länder und Kommunen. Der Nachtragshaushalt 2021 des Bundes ist verfassungswidrig, 60 Mrd. Euro nicht gebrauchter Corona-Notkredite durften nicht für Klima- und Transformationsfonds genutzt werden. Eine heftige Klatsche für die Ampel-Regierung. Die Schuldenbremse muss eingehalten werden. Was draufsteht, muss auch drin sein. Gut so.“
